AGB Seminare

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare

Die Firma Allert + Martin Personalmanagement und Organisationskultur (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) bietet, teilweise in Kooperation mit Netzwerkpartnern, Seminare an. Der Vertrag zwischen Seminarteilnehmern und Veranstalter kommt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen zustande:

1. Allgemein

Die Seminare werden unter fachkundiger Anleitung an den jeweils beschriebenen Orten durchgeführt. Teilnehmerzahl, Dauer und Kosten der jeweiligen Kurse variieren und richten sich nach den Gegebenheiten der jeweiligen Austragungsorte. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders bezeichnet, exklusive Mehrwertsteuer. Alle Preise sind freibleibend. Irrtum vorbehalten.

2. Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Seminaren kann online, telefonisch, schriftlich oder per Telefax erfolgen. Nach Zugang der Anmeldung erhalten die Teilnehmer eine Reservierungsbestätigung und eine Rechnung per E-Mail.

3. Teilnahmegebühren

Die Teilnahmegebühr ist auf das in der Rechnung angegebene Konto und unter Einhaltung der Zahlungsfrist zu überweisen. Erst nach dem Zahlungseingang ist die Anmeldung gültig und der Platz fest reserviert.

4. Stornierungen, Absagen, Erstattungen

Bei Absage durch den Teilnehmer bis vier Wochen vor der Veranstaltung wird der eingezahlte Betrag zurück erstattet, bei Absage bis 14 Tage vorher werden 50% zurück erstattet. Bei späteren Absagen ist keine Erstattung mehr möglich. Maßgebend für die zeitliche Berechnung ist hierbei jeweils der Eingang der Stornierung beim Veranstalter. Es entstehen keine Stornogebühren, wenn ein Ersatzteilnehmer benannt wird.

Der Veranstalter hat das Recht, ausgeschriebene Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, Krankheit sowie höherer Gewalt. Eine Absage erfolgt hierbei unmittelbar nach Kenntnisnahme des Grundes für die Absage, in der Regel jedoch spätestens 3 Tage vor Kursbeginn. Bei Absage eines Seminars durch die Veranstalter wird versucht, einen Ersatztermin anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein oder der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen können und zeigt der Teilnehmer dies gegenüber dem Veranstalter unmittelbar nach Kenntnisnahme des Ersatztermins an, so wird die volle Teilnahmegebühr erstattet.

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel von Vortragenden, die Reduktion der Anzahl der Referenten aufgrund der Teilnahmerzahlen oder Verschiebungen im Ablaufplan den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts.

 5. Rechte an den Inhalten und Copyright

Lerninhalte, Lernschritte und entwickelte Maßnahmen und Vorgehensweisen bleiben geistiges Eigentum des Veranstalters.
 Interne Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Nutzung durch andere Trainer oder Institute ist nur mit Genehmigung des Veranstalters möglich.

Sollte ein Bild, ein Text, ein Sound oder sonstiges dem Copyright unterliegen, der Eigentümer dem Veranstalter, aus welchen Gründen auch immer, nicht bekannt ist – und berechtigte Ansprüche bestehen – wird der Veranstalter diese Objekte sofort entfernen. Im Falle von Namensrechten und/oder eventuellen Copyrightverletzungen etc. bittet der Veranstalter darum, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, dies direkt zu kommunizieren.

 6. Haftung

Die Teilnahme an einer Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Eine Haftung gegenüber den Teilnehmern für Schäden, insbesondere für Unfälle, Verluste, Diebstahl und Beschädigungen von Gegenständen und Kraftfahrzeugen übernehmen die Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Es wird keinerlei Haftung für Gesundheitsschäden aufgrund von allergischen Reaktionen nach Verzehr der Speisen und/oder Getränke übernommen.

Bei Schäden durch den Teilnehmer am Equipment inklusive Elektrogeräten wird diesem der Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

7. Schlussbestimmungen

Sollte einzelne Klauseln dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall wird die nichtige oder unwirksame Klausel durch eine andere, dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommende Bestimmung ersetzt. Im Übrigen findet das geltende deutsche Recht Anwendung.

AGB Softwareüberlassung

AGB zur Softwareüberlassung

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Allert + Martin gelten für alle Verträge des Kunden mit Allert + Martin über die Überlassung von Standard-Software.
1.2. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Diese AGB gelten auch ausschließlich, wenn Allert + Martin in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.
1.3. Bestimmungen einer Einzelvereinbarung zwischen Allert + Martin und dem Kunden haben im Falle von Widersprüchen Vorrang vor der jeweiligen Regelung dieser AGB.

2. Überlassung der Software
2.1. Allert + Martin räumt dem Kunden an der Software gegen die vereinbarte Einmalvergütung das nicht-ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Software für eigene Zwecke betriebsintern zu nutzen. Eine Vermietung oder Unterlizenzierung ist nicht zulässig.
2.2. Der Kunde installiert das Softwareprodukt in seinem Betrieb.
2.3. Der Kunde darf zur Datensicherung von jedem Softwareprodukt bis zu drei Kopien herstellen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urhebervermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen, die Allert + Martin auf Wunsch einsehen kann.
2.4. Der Kunde wird zeitlich unbegrenzt dafür sorgen, dass die Softwareprodukte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen ohne schriftliche Zustimmung von Allert + Martin Dritten nicht bekannt werden.
2.5. Eingriffe jedweder Art in die Software entbinden Allert + Martin von der Wiederherstellungspflicht. Notwendige Reparaturarbeiten werden durch Allert + Martin angeboten und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

3. Leistungserbringung durch Dritte
3.1. Die technische Leistungserbringung, insbesondere die Unterstützung bei der Installation und Wartung der Software wird durch einen Subunternehmer wahrgenommen.
3.2. Notwendige Reparaturarbeiten werden durch Subunternehmer von Allert + Martin angeboten und nach Aufwand in Rechnung gestellt.

4. Preise
Neben dem Kaufpreis laut Angebot stellt Allert + Martin gesondert in Rechnung:
• Customizing von Funktionen, die im Auftragsvolumen nicht dokumentiert sind und in vom Kunden gewünschte Beratungs-, Unterstützungs- und Software-Engineeringleistungen münden.
• Arbeiten zum Duplizieren, Übersetzen und Generieren der Softwareprodukte
• von Allert + Martin gelieferte Datenträger und vom Kunden gewünschte zusätzliche Exemplare der Dokumentation
• Die Preise werden fällig ohne Abzug unverzüglich nach Rechnungserstellung.

5. Mängelhaftung
5.1. Für Mangelhaftung gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe:
• Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche;
• Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Allert + Martin ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
• Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
• Allert + Martin hat ein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung).
• Nacherfüllungsleistungen von Allert + Martin führen nicht zum Neubeginn der Verjährung.
• die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder Arglist.
5.2. Die Pflicht zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB bleibt unberührt.
5.3. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte mangelhafte Produkt innerhalb von 30 Tagen an Allert + Martin zurückzusenden – Kopien der Software dürfen nicht zurückbehalten werden – und nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten.
5.4. Hat der Kunde Mängelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat er die Allert + Martin dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

5. Mängelhaftung
5.1. Für Mangelhaftung gelten die gesetzlichen Regelungen mit folgender Maßgabe:
• Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche;
• Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf solche Software, die der Kunde oder ein Dritter ohne Zustimmung von Allert + Martin ändert. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass diese Änderung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
• Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf Software, die der Kunde nicht in der vereinbarten Systemumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass dieser Einsatz für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
• Allert + Martin hat ein Wahlrecht bezüglich der Art der Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung).
• Nacherfüllungsleistungen von Allert + Martin führen nicht zum Neubeginn der Verjährung.
• die Verjährungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, dies gilt jedoch nicht bei Vorsatz oder Arglist.
5.2. Die Pflicht zur Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB bleibt unberührt.
5.3. Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde dazu verpflichtet, das zuerst gelieferte mangelhafte Produkt innerhalb von 30 Tagen an Allert + Martin zurückzusenden – Kopien der Software dürfen nicht zurückbehalten werden – und nach den gesetzlichen Vorschriften Wertersatz für Gebrauchsvorteile zu leisten.
5.4. Hat der Kunde Mängelansprüche geltend gemacht, obwohl kein Sachmangel vorlag, und hat er dies zu vertreten, hat er die Allert + Martin dadurch entstandenen Kosten zu tragen.

6. Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen, Form
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

7. Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
7.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für den Sitz von Allert + Martin zuständige Gericht, soweit der Kunde Kaufmann ist oder der Kunde bei Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
7.2. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UNCITRAL-Übereinkommens über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980 und die Anwendung des deutschen Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
7.3. Die Vertragssprache ist deutsch.

8. Salvatorische Klausel
8.1. Wenn der zu diesen Bedingungen abgeschlossene Vertrag eine Lücke enthält oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
8.2. Beruht die Unwirksamkeit nicht auf einem Verstoß gegen das AGB-Gesetz, gilt anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem von den Vertragspartnern ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
8.3. Der Vertrag ist jedoch in vollem Umfang unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der gemäß Nr. 8.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für einen Vertragspartner darstellen würde.

9. Allgemeine Bestimmungen
9.1. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden ist Freiburg im Breisgau
9.2. Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Allert + Martin übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus diesem Vertrag.
9.3. Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes der Genehmigungspflicht unterliegen.
9.4. Der Kunde hat seinen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seines Unternehmens Allert + Martin unverzüglich anzuzeigen.
9.5. Hat der Kunde seinen (Wohn-)Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, aber innerhalb der Europäischen Union, ist er zur Einhaltung der umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union verpflichtet. Der Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteueridentifikationsnummer Allert + Martin bekanntzugeben und die notwendigen Auskünfte bezüglich seiner Unternehmereigenschaft, der Verwendung und des Transports der Liefergegenstände und der statistischen Meldepflicht an Allert + Martin zu erteilen.
9.6. Die Ausfuhr der Vertragsgegenstände und Unterlagen kann – z.B. aufgrund ihrer Art oder ihres Verwendungszweckes der Genehmigungspflicht unterliegen (siehe dazu auch Hinweise in den Lieferscheinen und Rechnungen).
9.7. Der Kunde willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekanntgewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von Allert + Martin gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung, notwendig ist, wobei die Interessen des Kunden zu berücksichtigen sind.
9.8. Allert + Martin kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen, es sei denn, dass der Kunde innerhalb 4 Wochen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung schriftlich widerspricht; hierauf wird Allert + Martin in der Mitteilung hinweisen.